Aktualisiertes Rückbaukonzept Stand 2023

Im Zuge der Rahmenplanfortschreibung 2022 wurde auch das Rückbaukonzept aus dem Jahr 2018 fortgeschrieben. Die Anpassung an den aktuellen Planungsstand und die bereits erfolgten Rückbaumaßnahme sind in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Bad Fallingbostel im Jahr 2014 gingen erhebliche Nachteile für die Stadt, insbesondere durch Kaufkraftverlust für den städtischen Einzelhandel und damit eines drohenden Attraktivitätsverlustes der Innenstadt, einher. Daher erhielt die Stadt die Chance,  mit dem Gebiet „Stadtumbau Weinberg“  in das Programm der Städtebauförderung „Stadtumbau West“ – heute „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“, aufgenommen zu werden. 

Voraussetzung für die Aufnahme war das Vorhandensein eines ISEK. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Stadt über ein „Einzelhandelskonzept“, ein „städtebauliches Handlungskonzept“ und ein „Konzept Stadtstraßenumbau“. Inhaltlich fehlte noch die Auseinandersetzung mit dem Thema Wohnungswirtschaft, welche anschließend durch Erstellung eines ergänzenden Konzeptes geleistet wurde. Diese Einzelbausteine stammen aus den Jahren 2013 und 2015. Bis auf das „Konzept Stadtstraßenumbau“, welches vollständig umgesetzt wurde, sind die übrigen Bausteine des ISEK fortschreibungsbedürftig.

Heute kann man die Folgen des Britenabzugs evaluieren, darüber hinaus haben sich einige Rahmenbedingungen geändert und es sind Entwicklungen eingetreten, die eine Neubewertung des Zielaussagen der ISEK-Bausteine erforderlich machen. Zur besseren Lesbarkeit und der Klarstellung wurden die einzelnen Bausteine im Rahmen der Fortschreibung redaktionell zusammengefasst.

Nachfolgend kann das aktuelle Konzept heruntergeladen werden:

ISEK 2023

 

Neuer Rahmenplan für das Sanierungsgebiet "Stadtumbau Weinberg" beschlossen

Der Abzug des britischen Militärs führte im Weinberg-Quartier dazu, dass ca. 450 ehemalige Soldaten-Wohnungen zusätzlich auf den Markt gekommen wären. Dies hätte (zusammen mit ca. 420 Wohnungen im Wiethop-Quartier) mit dem damit verbundenen Überangebot zum Zusammenbruch des Wohnungsmarkts geführt. Deshalb wurden 2015 und 2018 Konzepte zum Umgang damit entwickelt. Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept von 2015 wurde noch ein Totalabbruch aller Wohngebäude vorgeschlagen. 2018 empfahl dann der damalige Rahmenplan den Erhalt von ca. 10% der Wohnungen im Weinberg-Quartier (am Oerbker Berg) und 43% im Wiethop-Quartier.

Ausschlaggebend für die weitgehende Abbruchempfehlung im Weinberg-Quartier war die schlechte Lagequalität, die besonders aufgrund der Lärmbelastung eine Aufwertung als Wohnstandort nicht zugelassen hätte. Anstelle der abzubrechenden Wohngebäude sollte deshalb ein eingeschränktes Gewerbegebiet entstehen, das möglichst wenig Beeinträchtigungen für die angrenzende Wohnnutzung haben sollte.

Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen erneut verändert u.a. durch neue lärmtechnische Erkenntnisse zur Zulässigkeit von Gewerbe und eine sich qualitativ etwas verbessernde Wohnraumnachfrage, so dass der Rahmenplan überarbeitet werden muss. Insbesondere eine Neubewertung der Lärmbelastung lässt inzwischen einen Erhalt weiterer Wohngebäude entlang des Goetherings als möglich erscheinen.

All diese Änderungen erfordern die Überarbeitung des alten Rahmenplans. Die Stadt Bad Fallingbostel hat eingeladen, bei der Bürgerbeteiligung für die Fortschreibung des Rahmenplans „Stadtumbau Wiethop“ mitzuwirken. So konnten Hinweise und Anregungen bei den einzelnen Modulen als Kommentare formuliert werden. Die Stadt Bad Fallingbostel hat sich im Rahmen der Abwägung damit auseinandergesetzt. 

Der Rahmenplan kann nachfolgend eingesehen werden.

Fortschreibung Rahmenplan Weinberg

 

Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet "Stadtumbau Weinberg" in Bad Fallingbostel

Die Stadt Bad Fallingbostel beabsichtigt die Fortschreibung des in 2018 erstmals aufgestellten städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Stadtumbau Weinberg“.

Die Fortschreibung dient der weiteren Konkretisierung der Sanierungsziele unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Begründung und Abwägung zum rückwirkenden Wiederinkraftsetzen der Sanierungssatzung und weiterer Entwicklungen.

Nach der Vorstellung des Entwurfes im Ausschuss für Bauen, Klima-/Umweltschutz und Verkehr werden nun die Betroffenen aufgerufen, sich zu beteiligen.

Bis zum 06.06.2022 steht dafür unter dem Link www.adhocracy.plus/bad-fallingbostel eine Plattform zur Beteiligung bereit.

Anschließend findet am Mittwoch, den 08.06.2022 um 19:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zur Erörterung statt. Der Link hierzu und die notwendigen Informationen werden Ihnen auf Anfrage an beteiligung@plan-werkstadt.de per E-Mail zur Verfügung gestellt. Damit sichergestellt werden kann, dass Sie die Informationen bis zum Termin erhalten, stellen Sie die Anfrage bitte rechtzeitig (bis 11:00 Uhr am 08.06.2022).

Der Entwurf zur Fortschreibung des Rahmenplans ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar.

 ENTWURF Rahmenplan Weinberg – Fortschreibung

 

Wiederinkraftsetzung der Satzung über das Sanierungsgebiet "Stadtumbau Weinberg"

In einem langen Prozess ist die „Begründung der Sanierungssatzungen der Stadt Bad Fallingbostel einschließlich der rückwirkenden Heilung“ für die beiden Sanierungsgebiete „Stadtumbau Weinberg“ und „Stadtumbau Wiethop“ erarbeitet worden. Im Zuge dessen wurde sich intensiv mit den Sanierungszielen und dessen Auswirkungen auseinandergesetzt und das Verfahren zur Heilung der Satzungen gemäß § 214 BauGB konnte abgeschlossen werden. Im seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 hat der Rat der Stadt Bad Fallingbostel beschlossen, die beiden Sanierungssatzungen rückwirkend zum 30. April 2016 wieder in Kraft zu setzen. 

Das Sanierungsgebiet „Stadtumbau Weinberg“ wurde dabei verkleinert. Im Nordwesten wurde ein Weg und eine Straßenteilfläche hinausgenommen.

Die aktuelle Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan der Satzung. 

Satzung der Stadt Bad Fallingbostel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtumbau Weinberg“

 

Impressionen Rückbau Schillerstraße 6-8

Unwirksamkeit der Sanierungssatzung

Rückbaukonzept Weinberg Stand 2018

  • förmlich festgelegt: 27. April 2016
  • umfassendes Verfahren
  • Größe: ca. 14,55 ha

Ziele der Sanierung:

  • Reduktion des Wohnungsangebots in den nicht marktfähigen Segmenten
  • Abbau von flächendeckenden Leerständen
  • Barrierefreies Wohnungsangebot im Teilgebiet Oerbker Berg
  • Verbesserung des Wohnumfeldes im Teilgebiet Oerbker Berg
  • Vernetzung von Straßen und Wegen
  • Freiflächengestaltung

Sanierungsträger:

  • Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg

Durchführungszeitraum:

  • 2016 bis mindestens 2021

Gesamtförderrahmen:

  • ca. 4,42 Mio. €

Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung „Stadtumbau Weinberg“ wird per Baugesetzbuch (BauGB) ein zeitlich beschränktes Sonderrecht ausgelöst, das für alle Verfahrensbeteiligten und Betroffene gleichermaßen Anwendung findet. Dies gilt für die Stadt Bad Fallingbostel ebenso wie für die privaten Grundstückseigentümer, Geschäftsleute und auch Mieter. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet verpflichtet die Stadt Bad Fallingbostel, dafür Sorge zu tragen, dass die Sanierungsziele in einer überschaubaren Zeit im öffentlichen wie im privaten Bereich verwirklicht werden.

Die Sanierungssatzung „Stadtumbau Weinberg“ ist ein Ergebnis der drohenden und bereits vorhandenen städtebaulichen Missstände im o. g. Sanierungsgebiet, welche mit dem erstellten ISEK (Integriertes Stadt- und Entwicklungskonzept) und den hinreichenden Beurteilungsgrundlagen bestätigt wurden. Das ISEK sah als eines seiner Sanierungsziele einen vollständigen Rückbau aller Wohneinheiten vor.

Auf der Grundlage des ISEK wurde vom Büro plan-werkStadt aus Bremen ein städtebaulicher Rahmenplan (SRP) erarbeitet. In diesem Planwerk flossen die Handlungsempfehlungen eines parallel durch das Büro Forum aus Bremen aufgestellten Wohnraumversorgungskonzeptes (WRVK) ein. Dieses untersuchte das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich des Wohnungsmarktes und der Entwicklungsperspektiven. Besonderer Fokus lag auf den beiden Sanierungsgebieten „Stadtumbau Weinberg“ und „Stadtumbau Wiethop“, da hier die zentrale Fragestellung auf den Umfang des rückzubauenden Wohnungsbestandes abzielte.

Der am 26.02.2018 durch den Rat beschlossene SRP konkretisiert die Kernaussagen des ISEK und gibt Empfehlungen für den Umfang des Rückbaus der Geschossbauten und der anschließenden Folgenutzung, um eine bestmögliche städtebauliche (Weiter-)Entwicklung zu erzielen. Genaue Aussagen können dem Rückbaukonzept Weinberg entnommen bzw. bei der Stadt Bad Fallingbostel erfragt werden.

Die Ergebnisse und Kernaussagen von WRVK  und SRP wurden den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) sowie der Öffentlichkeit am 17. Januar 2018 vorgestellt. Ergänzungen oder Änderungen haben sich hieraus nicht ergeben.

Somit ersetzt der SRP das ISEK als Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes sowie etwaiger sanierungsrechtlicher Genehmigungen. Die Sanierungsziele sind bewusst abstrakt gefasst, da eine Sanierungsmaßnahme dynamisch verläuft und auf die laufenden Entwicklungen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eingeht.